Hygienekonzept Alfred-Berg-Sporthalle

Hygienekonzept Sporthalle Gänsewinkel
30. September 2020
Handballkreis Iserlohn/Arnsberg setzt den Spielbetrieb aus
26. Oktober 2020

Allgemeine Hinweise

Wir haben dieses Hygienekonzept auf Basis

  • der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 17. Oktober 2020
  • der Empfehlungen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB NRW),
  • des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)
  • und des Deutschen Handball-Bundes (DHB) erstellt.

Alle nachfolgenden Regelungen gelten bis auf Weiteres und können sich – je nach Verordnung des Landes NRW bzw. Vereinbarungen mit der Stadt und den Fachverbänden – jederzeit ändern.

Um den Handball-Spielbetrieb auch wieder mit Zuschauern in Corona-Zeiten zu ermöglichen, ist dies leider zurzeit nur unter Auflagen möglich. Daher ist ein Mund-Nasen-Schutz für die nicht direkt am Spiel beteiligten Teilnehmer*innen und insbesondere Zuschauer*innen verpflichtend.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend genannte Verpflichtung sowie gegen die nachfolgenden Verhaltensregeln behält sich die HSG Schwerte/Westhofen vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die Personen der Halle zu verweisen.

Zuschauer

  • Zuschauerinnen und Zuschauer sind ausschließlich auf den ausgefahrenen Tribünen bei
    Wettkämpfen in der Alfred-Berg-Sporthalle gestattet. Die Plätze sind entsprechend der
    Markierungen einzunehmen, um den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
    einhalten und die Anzahl der Personen kontrollieren zu können.
  • Der Mindestabstand von 2,00 m ist bei einer evtl. Schlange am Eingang einzuhalten.
  • Vor Betreten der Sporthalle hat sich JEDE PERSON zur Rückverfolgbarkeit von Kontakten im Fall eines Covid-19-Infektionsfalles mit ihren Kontaktdaten über QR-Code oder über die ausliegenden Registrierungsformulare zu registrieren. Diese sind dann in die bereitgestellten Sammelbehälter am Halleneingang zu werfen.
  • Beim Betreten der Halle sind die Hände mit Handdesinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Vom Betreten des Halleneingangsbereichs an bis zum Verlassen der Halle besteht für alle Zuschauer*innen und nicht am Spiel Beteiligten die PFLICHT ZUM TRAGEN EINES MUND-NASEN-SCHUTZES. Diese Verpflichtung gilt auch am Sitzplatz.
  • Aufgrund der räumlichen Situation können der Gastmannschaft nur maximal 20 Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden. Für die Heimmannschaft stehen maximal 50 Sitzplätze zur Verfügung. Für die Gäste wird ein Sitzbereich im hinteren Bereich der Tribüne abgetrennt.
  • Stehplätze stehen nicht zur Verfügung!
  • Einlass für die Zuschauer ist frühestens 30 Minuten vor dem Spiel. Sollte sich ein vorheriges Spiel verzögern, erfolgt der Einlass erst, wenn die Teams die Hallenfläche zum Aufwärmen betreten.
  • Mit Beginn des Einlasses werden bei der 1. Damen- und der 1. Herrenmannschaft zunächst die Dauerkarten-Inhaber eingelassen. Eventuell dann noch verbliebene Eintrittskarten werden an die Anwesenden verkauft.
  • Das Betreten des Spielfeldes ist den Zuschauern generell untersagt. Jedweder Kontakt zwischen Zuschauer*innen und Spielbeteiligten ist zu vermeiden.
  • Hinweisschilder und gekennzeichnete Wege sind zwingend einzuhalten.
  • Die Sporthalle ist nach Beendigung des Spiels unverzüglich zu verlassen und kann nach Neuregistrierung für das nächste Spiel wieder betreten werden.

Aktive

(Spieler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Kampfgericht)

  • Der Zugang zur Sportfläche erfolgt durch die im Eingangsbereich nach unten führende
    Treppe. Diese darf ausschließlich durch die am Spiel beteiligten Aktiven genutzt
    werden. Eine Beschilderung dient zur besseren Übersicht und gewährleistet, dass keine
    anderen Personen die Sportfläche betreten. Die Sportfläche wird nach Abschluss der
    Sporteinheit ausschließlich durch die Kabinengänge verlassen
  • Angesichts der eng getakteten Spielansetzungen sollten alle, also auch die Heimmannschaften, umgezogen zum Spiel kommen. Wir bemühen uns, die Kabinen den Durchführungsbestimmungen entsprechend bereit zu stellen, können dies aber nicht garantieren.
  • Beim Betreten der Halle sind die Hände mit Handdesinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Alle Spielbeteiligten tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, bis sie in der Halle in ihrem Einsatzbereich angekommen sind.
  • Die Spielbeteiligten stellen ihre Sporttaschen und anderes Equipment nicht im Tribünen-/Zuschauerbereich ab, sondern ausschließlich im im Bereich ihrer Spielerbank.
  • Die Heimmannschaften nutzen die Kabinen 1 bzw. 2, die Gastmannschaften die Kabinen 3 bzw. 4, die Schiedsrichter nutzen die Kabinen 5 bzw. 6.
  • Die Spielbeteiligten nutzen ausschließlich die Toiletten im Kabinenbereich.
  • Beide Mannschaften sind verpflichtet, zum Zweck der Rückverfolgung von Kontakten eine Liste der anwesenden Spieler*innen und Trainer*innen/Betreuer*innen mitzubringen und dem Kampfgericht zu übergeben. Diese Listen werden nach Ablauf von 4 Wochen vernichtet. Diese Liste beinhaltet
    • Vor- u. Nachname
    • Anschrift
    • Telefonnummer
    • E-Mail-Adresse
    • Unterschrift
  • Sonstige am Spiel Beteiligte tragen sich in die bereitliegende Liste/Registrierungsformulare am Zeitnehmertisch ein.
  • Bei aufeinander folgenden Spielen betreten die Teams erst dann die Fläche, wenn die Teams des vorherigen Spiels die Hallenfläche verlassen haben.
  • Die Nutzung der Umkleidekabinen und Duschanlagen ist unter Beachtung der Abstandsregelung zulässig. Die Mannschaften werden ersucht, nach dem Spiel unverzüglich zu duschen und die Halle schnellstmöglich zu verlassen.
  • Ist der Mindestabstand von 1,5m zwischen Betreuenden, Zeitnehmenden und/oder Spielberichtführenden nicht einzuhalten, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Wie in den Durchführungsbestimmungen des HV Westfalen vorgesehen, sollen die Mannschaften auf den Bankwechsel in der Halbzeitpause verzichten (Ausnahme: Frauen Oberliga).
  • Kontakte zwischen Spielbeteiligten und Zuschauer*innen, auch nach dem Spiel, sind zu vermeiden.

Grundsätzliches

Der Zutritt zur Sporthalle ist nur Personen gestattet, die keine für Covid -19 typischen Symptome aufweisen (z.B. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen sowie Einschränkung des Geschmacks- und Geruchssinns).

Liegen die genannten Symptome bei anderen Personen des eigenen Haushalts vor oder gehört ein/e Besucher*in einer Risikogruppe gem. Definition des Robert-Koch-Instituts an, wird empfohlen, die Sporthalle nicht zu betreten.

Mit dem Betreten der Sporthalle, dem Ausfüllen der Registrierung (manuell oder per QR-Code) bestätigt jede/r Besucher*in folgende Punkte:

  • Ich leide nicht unter typischen Symptomen einer Infektion mit Covid-19 und habe auch in den letzten 14 Tagen nicht unter solchen Symptomen gelitten.
  • Es liegt kein aktueller positiver Covid-19 Nachweis vor.
  • Ich habe mich in den letzten 14 Tagen nicht wissentlich in einem vom RKI festgelegten Risikogebiet (außerhalb Deutschlands) aufgehalten.
  • Ich hatte meiner Kenntnis nach in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer Person, die positiv auf Covid-19 getestet wurde, die unter dem Verdacht einer Infektion mit Covid-19 steht.

  • Jede/r Besucher*in erkennt an, dass der Zutritt zur Sporthalle in Bezug auf eine mögliche Infektion mit Covid-19 oder vergleichbare Infektionen auf eigene Gefahr erfolgt.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Besucher*innen mit Covid-19 oder vergleichbaren Infektionskrankheiten infizieren können.

Die sportliche Leitung